Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Falls für die Bearbeitung der Ereignismeldung doch weitere Berichte und Unterlagen benötigt werden, fordert das EBA diese Unterlagen bei Ihnen nach.
Voraussetzungen
Sie sind
Eisenbahnbetriebsleiterin oder Eisenbahnbetriebsleiter
Vertreterin oder Vertreter von Eisenbahnbetriebsleiterinnen oder Eisenbahnbetriebsleitern oder
Safetymanagerin oder Safetymanager in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen oder einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Hinweis: Sie können ebenfalls ein Ereignis melden, wenn Sie von den oben genannten Personen beauftragt wurden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr online oder per E-Mail melden.
Ereignismeldungen online einreichen:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag zu Ereignismeldungen im Eisenbahnverkehr.
Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Nutzerkonto Bund oder das ELSTER-Unternehmenskonto.
Senden Sie die Ereignismeldung ab.
Das EBA prüft Ihre Meldung.
Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird.
Ereignismeldung per E-Mail einreichen:
Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des EBA herunter und füllen Sie es aus.
Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die zuständige Stelle im EBA.
Das EBA prüft Ihre Meldung.
Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird.
Hinweis: Die Meldung gilt für Quartalsmeldungen und Sofortmeldungen.
Fristen
Ein besonders schwerwiegendes Ereignis oder einen Unfall müssen Sie sofort dem EBA melden.
Eine Quartalsmeldung muss bis zum Ende jedes Quartals erfolgen.