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Veranstaltungs-Ticker

 

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

31.10.2024;11.08.2025

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Auch eine Beantragung online über iKFZ ist möglich.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg


Gebühr

Verwaltungsgebühr
15.9 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr
2.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständigkeit

Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 32.4 - Kfz-Zulassung
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Adresse
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam