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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.09.2025

Erforderliche Unterlagen

- Vollständig ausgefüllter Antrag,

- Lageplan der Terrasse,

- Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Volltext

Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim örtlichen Umweltamt hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.


Verfahrensablauf

Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz


Voraussetzungen

Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse


Zuständigkeit

zuständiges Ordnungsamt


Zuständige Stelle(n)