Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
19.09.2025
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,
- Lageplan der Terrasse,
- Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Volltext
Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim örtlichen Umweltamt hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz
Voraussetzungen
Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse
Zuständigkeit
zuständiges Ordnungsamt
Zuständige Stelle(n)