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Veranstaltungs-Ticker

 

Falknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Gebühr

Abgabe
20 EUR (FIX)

Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern kein Jagdschein erteilt wurde.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.


Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder,Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner

• Zeugnis der Falknerprüfung

• aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bestandene Falknerprüfung


Zuständige Stelle(n)