Falknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
03.03.2025
Gebühr
Abgabe
20 EUR (FIX)
Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern kein Jagdschein erteilt wurde.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder,Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
• Zeugnis der Falknerprüfung
• aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bestandene Falknerprüfung
Zuständige Stelle(n)