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Veranstaltungs-Ticker

 

Falknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein


Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Jagdabgabe 25 €/Jahr, wenn nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


Fachlich freigegeben durch

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Jahresjagdschein beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 -  3,  5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner

• Zeugnis der Falknerprüfung

• aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bestandene Falknerprüfung


Zuständige Stelle(n)