BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Falknerjagdschein Änderung


Volltext

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• Jagdschein

• Falknerjagdschein


Voraussetzungen

• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Änderung von Namen oder Wohnsitz


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Fristen

Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.


Fachlich freigegeben durch

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Zuständige Stelle(n)