Falknerjagdschein Änderung
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein
• Falknerjagdschein
Voraussetzungen
• bereits erteilter Falknerjagdschein
• Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Fachlich freigegeben am
03.03.2025
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständige Stelle(n)