Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sorgen dafür, dass der Straßenverkehr sicher und geordnet abläuft. Dazu gehören Schilder, Markierungen, Ampeln, Schranken, Poller oder Parkscheinautomaten.
Defekte oder beschädigte Verkehrszeichen und Ampeln können eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Wenn Ihnen ein Schaden auffällt, können Sie diesen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde melden.
Beispiele für Störungen:
- Ampel ausgefallen oder fehlerhafte Taktung,
- einzelne Lichter oder Ruftaste defekt,
- Signalton für sehbehinderte Menschen ausgefallen,
- Ampelmast oder Verkehrsschild schief, verschmutzt, beklebt, zerstört oder zugewachsen,
- defekte Beleuchtung an einem Fußgängerüberweg.
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung den genauen Ort und eine Beschreibung der Beschädigung an. Ein Foto kann hilfreich sein, sofern Sie die Rechte daran besitzen und keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
11.09.2025
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde
Zuständige Stelle(n)