Amtlicher Lageplan als Bauvorlage Ausstellung
Volltext
Der amtliche Lageplan ist eine Bauvorlage, die für jedes Neubauvorhaben zu erstellen und zum Bauantrag einzureichen ist. Er liefert die erforderlichen Angaben über die tatsächliche Größe eines Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster. Darüber hinaus werden wichtige Planungsmerkmale erfasst und eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung - BbgBauVorlV
vom 7. November 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 60]),
zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. März 2021, (GVBl.II/21, [Nr. 33], S.7)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung erfragen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für einen amtlichen Lageplan richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
Verfahrensablauf
Der amtliche Lageplan kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei Antragstellung erfragen.
Fristen
Bei Antragstellung erfragen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
13.08.2025
Zuständigkeit
Landkreise, kreisfreie Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Zuständige Stelle(n)