Schulquereinsteigeruntersuchung
Volltext
Kinder die bereits in einem anderen Land außerhalb Deutschlands eingeschult wurden, benötigten im Land Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des Gesundheitszustandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anamnesebogen Quereinsteiger
- Impfausweis/Impfdokument (auch in Muttersprache möglich)
- Ausweisdokument/Geburtsurkunde des Kindes welches zur Untersuchung kommt
- Hilfsmittel (wie z.B. Brille, Hörgerät, etc.)
- eventuell ärztliche Dokumente (z.B. Unterlagen der Erstuntersuchung, Arztbriefe, etc.)
Voraussetzungen
Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch ab der zweiten Jahrgangsstufe erfolgen soll und die bisher keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.
Kinder deren Schulbesuch ab der ersten Jahrgangsstufe erfolgen soll erhalten eine Schuleingangsuntersuchung.
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Untersuchung werden die Impfdokumente geprüft, Seh- und Hörtests durchgeführt sowie auf Basis der körperlichen Untersuchung eine Beurteilung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes vorgenommen.
Bearbeitungsdauer
30 - 45 Minuten
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz
Fachlich freigegeben am
07.10.2025
Zuständige Stelle
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)