Falknerjagdschein Ersatz
Fachlich freigegeben am
03.03.2025
Gebühr
Abgabe
64 EUR (FIX)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Falknerjagdschein
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Sollte Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Falknerjagdschein
• Verlust des Falknerjagdscheins
Zuständige Stelle(n)