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Veranstaltungs-Ticker

 

Falknerjagdschein Ersatz


Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Gebühr

Abgabe
64 EUR (FIX)


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Falknerjagdschein


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Sollte Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• aktuelles Lichtbild


Voraussetzungen

• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Verlust des Falknerjagdscheins


Zuständige Stelle(n)