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Veranstaltungs-Ticker

 

Jugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Gebühr

Abgabe
10 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wurde Ihnen der Tagesjagdschein entzogen, können Sie diesen nach Ablaufder festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Behörde neu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 -  3 und 5 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Hinweise (Besonderheiten)

• Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

• Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.


Voraussetzungen

• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen

• Einwilligung der Erziehungsberechtigten

• verstrichene Sperrfrist


Erforderliche Unterlagen

• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

• Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


Zuständige Stelle(n)