Jugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Fachlich freigegeben am
04.03.2025
Gebühr
Abgabe
10 EUR (FIX)
Zusätzlich 5 € Jagdabgabe
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
• Zeugnis der Falknerprüfung
• aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
• Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen
Hinweise (Besonderheiten)
• Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
• Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• Nachweis über bestandene Falknerprüfung
• Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
• Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Zuständige Stelle(n)