BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Jugendfalknerjagdschein Ersatz


Fachlich freigegeben am

04.03.2025

Gebühr

Abgabe
64 EUR (FIX)


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-

Jugendfalknerjagdschein.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• aktuelles Lichtbild


Voraussetzungen

• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein

• Verlust des Jugendfalknerjagdscheins


Zuständige Stelle(n)