BannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjagdschein Änderung


Volltext

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Wohnsitz in Deutschland geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

• Ausweis oder Reisepass

• Jagdschein


Voraussetzungen

• bereits erteilter Ausländerjagdschein

• Änderung von Namen oder Wohnsitz in Deutschland


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein. Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Fristen

Die Änderung ist umgehend nach Wechsel des Namens oder Wohnsitzes zu beantragen.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Zuständige Stelle(n)