Ausländerjagdschein Ersatz
Fachlich freigegeben am
07.03.2025
Gebühr
Abgabe
64 EUR (FIX)
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis oder Reisepass
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Verlust des Ausländerjagdscheins
Zuständige Stelle(n)