Ausländerjagdschein Eintragung
Fachlich freigegeben am
07.03.2025
Gebühr
Abgabe
15 EUR (FIX)
Die Gebühr wird nur erhoben, wenn der Jagdschein nicht zeitgleich erteilt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Die Eintragung ist umgehend nach Änderung/Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Volltext
Haben sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Jagdschein
• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Änderung der Jagdausübungsfläche
Zuständige Stelle(n)