BannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Gebühr

Abgabe
49 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für Ausländer entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • keine deutsche Staatsbürgerschaft
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenfalls aktuelles Lichtbild

Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


Zuständige Stelle(n)