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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Gebühr

Abgabe
49 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll..


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  •  Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • keine deutsche Staatsbürgerschaft
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein

gültiger Jagdschein des Heimatlandes


Zuständige Stelle(n)