Ausländerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
Fachlich freigegeben am
07.03.2025
Gebühr
Abgabe
EUR (VARIABEL)
Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 25 €/Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- in Deutschland erteilter Jagdschein für Ausländer
- Jagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- in Deutschland bereits erteilter Jagdschein
- mindestens 5 Jahre Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland
- abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist
gültiger Jagdschein des Heimatlandes
Zuständige Stelle(n)