Ausländerjugendjagdschein Änderung
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr deutscher Wohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- Jagdschein
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen
Fristen
Änderungen müssen umgehend eingetragen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Fachlich freigegeben am
07.03.2025
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.
Zuständige Stelle(n)