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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjugendjagdschein Ersatz


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Gebühr

Abgabe
64 EUR (FIX)


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendjagdscheins

Zuständige Stelle(n)