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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe in Höhe von 25 €/Person.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.


Fristen

Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Jahres.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass
  •  in Deutschland erteilter Jugendjagdschein
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • mindestens 5 Jahre Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes

keine deutsche Staatsbürgerschaft


Zuständige Stelle(n)