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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerfalknerjagdschein Ersatz


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Gebühr

Gebühr
64 EUR (FIX)


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerfalknerjagdscheins

Zuständige Stelle(n)