Ausländerfalknerjagdschein Ersatz
Fachlich freigegeben am
06.03.2025
Gebühr
Gebühr
64 EUR (FIX)
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerfalknerjagdscheins
Zuständige Stelle(n)