Ausländerfalknerjagdschein Eintragung
Fachlich freigegeben am
06.03.2025
Gebühr
Abgabe
15 EUR (FIX)
Gebühr wird nur erhoben, wenn Eintragung nicht gleichzeitig mit der Ausstellung des Jagdscheines erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Erlaubnis zu beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Volltext
Haben sich nach Erteilung des Ausländerfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht (Vertrag)
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Zuständige Stelle(n)