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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerfalknerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

06.03.2025

Gebühr

Abgabe
49 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €, wenn nicht gleichzeitig ein Jagdschein erteilt wird.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Zuständige Stelle(n)