Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
Fachlich freigegeben am
07.03.2025
Gebühr
Gebühr
49 EUR (FIX)
Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der Jagdbezirk liegt, in dem die Jagd ausgeübt werden soll.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Tagesjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
bereits erteilter Falknerjagdschein
Erforderliche Unterlagen
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Zuständige Stelle(n)