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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung


Volltext

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr deutscher Wohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass
  • Jagdschein

Falknerjagdschein


Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein

Änderung von Namen oder Wohnsitz


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Fristen

Änderungen müssen umgehend eingetragen werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


Zuständige Stelle(n)