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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Gebühr

Abgabe
49 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe in Höhe von 5 €, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jäger- und Falknerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Beizjagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Beizjagd ausgeübt werden soll.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für ausländische jugendliche Falkner, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  •  in Deutschland erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein und Jugendjagdschein
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • gültiger Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der erziehungsberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • keine deutsche Staatsbürgerschaft
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Zuständige Stelle(n)