Entnahme und Einleiten von Triebwasser bei oberirdischen Gewässern Bewilligung
Volltext
Wenn Sie die Turbinen eines Wasserkraftwerkes mittels Triebwasser antreiben möchten, können Sie dieses Triebwasser aus einem nahegelegenen oberirdischen Gewässer entnehmen und wieder einleiten. Dafür benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde. Normalerweise erhalten Sie eine Erlaubnis. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.
Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Gewässernutzung ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung somit von der Behörde nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt Sie eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.
Eine Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn Ihnen die Durchführung Ihres Vorhabens ohne diese stärkere rechtliche Absicherung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.
In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:
- Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
- Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens
Zusätzlich legen Sie mit Ihrem Antrag verschiedene Unterlagen vor, zum Beispiel eine Bedarfsanalyse, Flurkarten und Lagepläne. Sie können vorab mit der Behörde klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Die Bewilligung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 32 BbgWG
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan als topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Gewinnungsanlage eingetragen ist
- aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Entnahmestelle eingetragen ist
- Angaben zur Art und zu den Ausbaudaten der Gewinnungsanlage
- schematische Darstellung der Gewinnungsanlage im Grundriss
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar.
Das Gewässer und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Fachlich freigegeben am
06.03.2025
Zuständige Stelle
abhängig von der Entnahmemenge obere Wasserbehörde oder untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stelle(n)