Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Besteht ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Nachweis des schädigenden Ereignisses
Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen, zum Beispiel:
Krankenhausbericht
Therapiebericht
Ärztliche Atteste
Nachweis über die Einschränkung an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, zum Beispiel
Schwerbehindertenausweis
Bescheinigung des jeweiligen Anbieters
Volltext
Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen unter anderem
die Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit und Teilhabe erleichtern, wie zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte,
heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder,
Leistungen zur Förderung der Verständigung,
Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung der Wohnung
Leistungen zur Mobilität, wie zum Beispiel Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst (für Menschen mit Behinderungen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist) und Leistungen für ein Kraftfahrzeug
Ambulant Betreutes Wohnen
Betreuung in einer Pflegefamilie
Besondere Wohnformen / Assistenzleistungen
Leistungen zur Sozialen Teilhabe können Personen beantragen, die auch die Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen erfüllen.
Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche weiteren Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
;
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Gebühr
Gebühr EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht
Voraussetzungen
Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, durch die Sie in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.