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Veranstaltungs-Ticker

 

Sperrmüll Entsorgung


Volltext

Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung abgeben. Im jeweiligen Entsorgungsgebiet bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.


Voraussetzungen

Die Anmeldung von Sperrmüll zur Abholung ist nur für Grundstücke möglich, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind (Anmeldung zur Restabfallentsorgung)

Die Abgabe von Sperrmüll an Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen ist den privaten Haushalten und Gewerbetreibenden innerhalb der jeweiligen Kreise vorbehalten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Bedingungen in der Abfallentsorgungssatzung sowie in der Gebührensatzung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers


Verfahrensablauf

Bei Abholung von Sperrmüll wird in der Regel ein Abholtermin vereinbart. Sperrmüll ist rechtzeitig vorher bereitzustellen (jedoch frühestens am Vorabend vor der Abholung).


Bearbeitungsdauer

In der Regel wenige Tage


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sperrmüll zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt wird, ist darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Die Gehwege, Radwege und Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr dürfen nicht mit Sperrmüll verstellt werden.      


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)