Geräte-Altbatterien Entsorgung
Volltext
Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.
Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über die Restabfälle untersagt.
Die Rücknahme von Geräte-Altbatterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten zudem die Entsorgung der Geräte-Altbatterien als gefährliche Abfälle über Sammelstellen / Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe an.
Darüber hinaus sind aus Elektrogeräten entfernbare Batterien zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.
Zuständig: öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber
Rechtsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Rückgabe von Gerätealtbatterien an Händler, Vertreiber oder öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgt in der Regel kostenfrei.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
22.03.2024;19.11.2025
Zuständigkeit
Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger, Händler, Vertreiber
Hinweise (Besonderheiten)
Gerätealtbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Händler, Vertreiber oder öffentlich- rechtliche Entsorgungsträge nehmen diese kostenfrei zurück.
Zuständige Stelle(n)