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Veranstaltungs-Ticker

 

Bau- und Abbruchabfälle Abholung Anmeldung


Volltext

Bau- und Abbruchabfälle können an den Recyclinghöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden. Die Abfälle sind möglichst getrennt zu sammeln:

  • Kunststoff (Rohre, Verkleidungen, etc.)
  • Glas (Fenster einschließlich Rahmen, Glastüren, einzelne Scheiben)
  • Fließen und Keramik (Bad- und Küchenfließen, WC-Becken, Waschbecken)
  • Metall (Wasser- und Heizungsrohre ohne Ummantelung)
  • Dämmmaterial
  • Bauschutt (Beton, Putze, Ziegel)

Näheres ist den Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Es sind die entsprechenden Hinweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Etwaige Kosten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen zu entnehmen. Darüber hinaus können Kosten auch in gesonderten Benutzungsordnungen geregelt sein.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)