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Veranstaltungs-Ticker

 

Bioabfälle Abholung Änderung


Volltext

Soweit der jeweilige öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger eine Biotonne eingerichtet hat, sind die Modalitäten zur Aufstellung, Leerung und Änderung der Behälter sowie die Änderung der Abholungen in der Abfallentsorgungssatzung geregelt.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Änderung der Bioabfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind in der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Gebührensatzung im Gebiet des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers.


Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen zur Änderung der Bioabfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind in der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)