Bioabfälle Abholung Änderung
Volltext
Soweit der jeweilige öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger eine Biotonne eingerichtet hat, sind die Modalitäten zur Aufstellung, Leerung und Änderung der Behälter sowie die Änderung der Abholungen in der Abfallentsorgungssatzung geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Änderung der Bioabfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind in der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Gebührensatzung im Gebiet des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Voraussetzungen zur Änderung der Bioabfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind in der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
19.11.2025
Zuständigkeit
Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger
Zuständige Stelle(n)