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Veranstaltungs-Ticker

 

Bioabfälle Abholung Abmeldung


Volltext

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt.
  • Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an.
  • Sie haben bei Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abholung Ihrer Bioabfälle angemeldet und möchten nun die Abholung wieder abmelden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Verfahrensablauf

Die Verfahren zur Änderung der Bioabfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus sind in der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.


Fachlich freigegeben am

22.03.2024;22.12.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)