Bioabfälle Abholung Anmeldung Garten- und Parkabfälle
Volltext
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Es handelt sich um Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und der jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bietet die Abholung der Bioabfälle mittels Biotonne an, so kann die Abholung angemeldet werden.
Wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die separate Abholung von Grünschnitt eingerichtet hat, etwa mittels BigBags oder Container, so kann auch diese Abholung angemeldet werden.
Wie die Abholung angemeldet werden kann, ist der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung zu entnehmen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Biotonne, die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Wertstoff- und Recyclinghöfen oder Kompostanlagen),
• Abfallgebühren,
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),
• die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit) sowie
- die Modalitäten zur An- und Abmeldung der Abholung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
22.12.2025
Zuständigkeit
Zuständige Stelle(n)