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Veranstaltungs-Ticker

 

Bioabfälle Abholung Anmeldung Weihnachtsbäume


Volltext

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt, Weihnachtsbäume).


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Es handelt sich um Bioabfälle (Weihnachtsbäume) aus privaten Haushaltungen. Der jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bietet die Abholung der Weihnachtsbäume in der Regel an bestimmten Tagen eines Kalenderjahres an.

Sofern auch eine individuelle Abholung von Weihnachtsbäumen möglich ist, so kann die Abholung angemeldet werden.

Wie die Abholung angemeldet werden kann, ist der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung zu entnehmen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Biotonne, Weihnachtsbäume, die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Wertstoff- und Recyclinghöfen oder Kompostanlagen),

• Abfallgebühren,

• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),

• die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit) sowie

die Modalitäten zur An- und Abmeldung der Abholung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

22.12.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)