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Veranstaltungs-Ticker

 

Papierabfälle Abholung Abmeldung


Volltext

Soweit der jeweilige öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltnahe Papiertonne eingerichtet hat, sind die Modalitäten zur Aufstellung, Leerung und Änderung der Behälter sowie die Änderung der Abholungen in der Abfallentsorgungssatzung geregelt. 

So können Sie zum Beispiel die Größe der Papiertonne ändern oder bei etwaigen Beschädigungen oder beim Verschwinden Ihrer Papiertonne eine Änderung beantragen, sowie den Behälter abmelden, sofern der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dies anbietet. Darüber hinaus werden in allen Brandenburger Landkreisen sowie den kreisfreien Städten den Bürgern von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern haushaltsnahe Sammelbehälter für Altpapier angeboten (blaue Tonne).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Für die haushaltsnah aufgestellten Sammelbehälter für Pappe, Papier besteht Bedarf zur Abmeldung.

Die Voraussetzungen zur Änderung der Abfallbehälter in ihrer Größe, Art und ggf. Abfuhrrhythmus und zur Abmeldung sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen zu entnehmen.

Möglicherweise können Abmeldungen nur unter bestimmten Bedingungen und durch bestimmte Personengruppen vorgenommen werden.

• zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Behältersysteme, Systemabfuhr und Leerungsrhythmus, deren Änderungen hierzu sowie Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Wertstoff- und Recyclinghöfen).


Bearbeitungsdauer

Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

22.12.2025

Zuständigkeit

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten


Zuständige Stelle(n)