Restabfälle Abholung Anmeldung
Volltext
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Abfälle, die nicht getrennt entsorgt werden können, sind Restabfälle (auch Haus oder Geschäftsmüll)
- Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) sind überlassungspflichtig an die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger
- Die Modalitäten hierzu sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen geregelt.
zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
und die An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehälter.
Bearbeitungsdauer
Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
22.03.2024;18.12.2025
Zuständigkeit
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Zuständige Stelle(n)