Verpackungsabfälle Entsorgung
Volltext
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.
Darüber hinaus werden Verpackungen aus Papier oder Pappe über die Sammelsysteme der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:
- Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.
Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.
Was gehört nicht in den Gelben Sack?
- Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
- „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
- CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)
Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer
Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
22.03.2024;22.12.2025
Zuständigkeit
Duale Systeme,
öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger
Zuständige Stelle(n)