Verpackungsabfälle Abholung Änderung
Volltext
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. In der Gelben Tonne beziehungsweise in dem Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Das sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien. Darüber hinaus werden Verpackungen aus Papier oder Pappe über die Sammelsysteme der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Was gehört in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:
• Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.
Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden. Was gehört nicht in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack?
• Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen werden als solche in separaten Sammelsystemen getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
• „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
• CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)
Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Dennoch kann die Abholung kostenpflichtig sein. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie bei den Dualen Systemen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
18.12.2025
Zuständigkeit
Duale Systeme
Zuständige Stelle(n)