Waldbestattung beantragen
Volltext
Bei der Bestattung im Waldgebiet wird eine biologisch abbaubare Urne an den Wurzeln eines Baumes in speziellen Naturbestattungswäldern beigesetzt.
Diese Art von Bestattung ist nur nach Einäscherung möglich. Der Verstorbene kann auf einer personalisierten Namenstafel genannt werden.
Die Hinterbliebenen haben keine Grabpflege. Natürliche Materialien wie Blüten, Steine, Abschiedsbriefe können dem Grab bei der Bestattung beigefügt werden. Die Ruhefrist beträgt meist 15 Jahre. In der Regel kann der Baum selbst gewählt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Totenschein des Verstorbenen
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
Voraussetzungen
- Tod einer Person
- Kremation (Einäscherung) des Verstorbenen
- biologische abbaubare Urne
- Totenschein und Sterbeurkunde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Bitte in der zuständigen Behörde erfragen.
Verfahrensablauf
- Vorbereitung und Beratung
- Kontaktaufnahme mit einem Bestatter, der Waldbestattungen anbietet.
- Klärung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen (z. B. Einäscherungspflicht).
- Auswahl eines Naturbestattungswaldes in Brandenburg (z. B. FriedWald).
- Einäscherung
- Der Verstorbene wird in einem Krematorium eingeäschert.
- Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne aufbewahrt.
- Baumauswahl
- Auswahl eines Baumes im Waldgebiet.
- Optional: Persönliche Kennzeichnung durch Namenstafel
- Beantragung der Genehmigung
- Der Bestatter oder die Angehörigen beantragen die Beisetzungserlaubnis beim zuständigen Standesamt oder Forstamt.
- Vorlage der Sterbeurkunde und ggf. weiterer Unterlagen.
- Terminabsprache
- Festlegung des Beisetzungstermins in Absprache mit dem Waldbetreiber.
- Möglichkeit einer Trauerfeier im Wald oder an einem anderen Ort.
- Beisetzung
- Die Urne wird in einer schlichten Zeremonie an den Wurzeln des ausgewählten Baumes beigesetzt.
- Dokumentation und Ruhefrist
- Der Standort wird dokumentiert (z. B. GPS-Koordinaten oder Karte).
- Die Ruhefrist beträgt in der Regel 15 Jahre
- Eine spätere Umbettung ist nicht möglich.
7. Nachsorge
- Keine Grabpflege nötig – die Natur übernimmt die Gestaltung.
- Angehörige können den Baum jederzeit besuchen.
Fristen
Einäscherung muss innerhalb von 10 Tagen nach Feststellen des Todes durchgeführt werden. Weitere Fristen sind bei der zuständigen Behörde anzufragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben durch
Stadt Bernau bei Berlin
Fachlich freigegeben am
14.01.2026
Zuständigkeit
Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Standesamt, Forstamt, Bestattungsunternehmen
Zuständige Stelle(n)