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Veranstaltungs-Ticker

 

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen


Volltext

Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.  

Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.

Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Fahrprüfung

Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.  

Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.

Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen (es sei denn, dass die Art der Fahrerlaubnis eine entsprechende Prüfung ohnehin - ggf. turnusmäßig -vorsieht, z.B. bei LKW oder Bus-Fahrerlaubnissen)
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Fahrprüfung

 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dienstführerschein
  • gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dienstführerschein
  • gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll

 


Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.


Verfahrensablauf

Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall.


Fristen

Sobald im zivilen Bereich ein Kraftfahrzeug geführt werden soll, ist eine reguläre Fahrerlaubnis erforderlich.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dienstführerschein
  • gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

06.12.2024

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde


Zuständigkeit

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Dienstfahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend Personalausweis).


Zuständige Stelle(n)