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Veranstaltungs-Ticker

 

Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Ausnahmegenehmigung


Volltext

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Rechtsgrundlage(n)

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)


Zuständige Stelle(n)