BannerbildBannerbildBannerbild

Veranstaltungs-Ticker

 

elektronischer Identitätsnachweis Änderung


Volltext

Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis erfolgen immer im Zusammenhang mit der Änderung der Anschrift. Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis zu den Identitätsdaten der Person können im elektronischen Identitätsnachweis nur durch eine Neuausstellung des Personalausweises erfolgen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis ist kostenfrei. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist gebührenpflichtig. Es werden gebühren je nach Fall zwischen 10 und 37 Euro erhoben


Verfahrensablauf

Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt beim Bürgerservice im Rahmen der Anmeldung einer Wohnung. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist beim Bürgerservice ein Antrag zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt sofort.


Fristen

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, Änderungen von Daten auf dem Personalausweis unverzüglich anzuzeigen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Zuständige Stelle(n)