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Veranstaltungs-Ticker

 

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung


Volltext

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis


Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Zuständige Stelle(n)