elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Volltext
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
;
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
09.01.2015;05.03.2026
Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Zuständige Stelle(n)