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Veranstaltungs-Ticker

 

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich


Volltext

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 6,00

Land Brandenburg: Kostenfrei


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

09.01.2015;05.03.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Zuständige Stelle(n)