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Veranstaltungs-Ticker
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Volltext
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 6,00
Land Brandenburg: Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
;
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
09.01.2015;05.03.2026
Zuständigkeit
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Zuständige Stelle(n)