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Veranstaltungs-Ticker

 

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Gebühr

Gebühr
37 EUR (FIX)


Volltext

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.


Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen


Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis


Voraussetzungen

Im Inland gemeldet, Unionsbürger


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)