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Veranstaltungs-Ticker

 

Handelsregister einsehen, Gemeinsames Registerportal


Volltext

Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über 

  • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
  • Einzelkaufleute (e.K.)

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

  • die eingereichten Urkunden einsehen,
  • einen Abdruck als PDF herunterladen.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
 


Rechtsgrundlage(n)

Handelsregisterverordnung


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Voraussetzungen

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.


Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

Unternehmensregister:

  • Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
  • Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen

  • Gemeinsames Registerportal der Länder
  • Zentrale Plattform zur Speicherung von Unternehmensdaten

Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern sind die registerführenden Amtsgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam zuständig. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Amtsgericht


Fachlich freigegeben durch

Bundesjustizministerium (BMJ)

;

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

02.11.2022;03.08.2026

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg sind die Handelsregister (Abteilungen A und B), die Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam. konzentriert. Grundsätzlich wird der Handelsregisterauszug eines eingetragenen Rechtsträgers von der Handelsregisterabteilung des Amtsgerichts ausgestellt, welches auch für den Sitz dieses Rechtsträgers zuständig ist.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Nauen
Adresse
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen

(Nicht für Rechtssachen!)